Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass Frau Prof. Dr. Waltraud ,Wara‘ Wende für die Durchsuchungen und Sicherstellungen in dem gegen sie geführten Strafverfahren eine Entschädigung zusteht (hier dazu Focus, KN und shz). Die Ermittlungen gegen Frau Wende hatten über zwei Jahre angedauert und keinerlei Anhaltspunkte für strafbare Handlungen erbracht. Unser Partner Rechtsanwalt Gubitz hat Frau Prof. Wende verteidigt. Er sah von Anfang an keinen Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens. Bei gewissenhafter Prüfung hätte dies auch die Staatsanwaltschaft Kiel erkennen müssen. Es ist an Hochschulen eine übliche Praxis, denjenigen ein Rückkehrrecht auf eine Professur einzuräumen, die das Angebot einer exponierten Stellung im Wissenschaftsmanagement oder in der Politik haben. Die lange Zeit der Ermittlungen hat so auch nichts Neues oder Entlastendes erbracht, sondern die Staatsanwaltschaft hat offenbar die Zeit dafür gebraucht, um den Sachverhalt letztendlich doch richtig einzuschätzen. Die Einstellung des Verfahrens war danach folgerichtig, erfolgte aber viel zu spät.
Die Höhe der Entschädigung wird in einem gesonderten Verfahren bestimmt.

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