Der gemeinsam mit Prof. Dr. Dennis Bock, Universität Jena, verfasste Beitrag „Die Besetzungsrüge nach Geschäftsplanänderung “ stellt eine Anmerkung zu BGH StV 2010, 290, dar und ist in NStZ 2010, S. 190 ff., veröffentlicht.

Die besprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes und der Beitrag befassen sich mit den Begründungserfordernissen an die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes eines Landgerichts durch Präsidiumsbeschlüsse während eines laufenden Geschäftsjahres. Untersucht wird insbesondere die Übertragung der Zuständigkeit auf eine nach Anhängigkeit der Rechtssache errichtete Hilfsstrafkammer. Die  vom Bundesgerichtshof für zulässig erklärte Verfahrensweise wird von den Verfassern abgelehnt.