In einem weiteren Praxiskommentar für die Neue Zeitschrift für Strafrecht von Rechtsanwalt Gubitz geht es um die Aktenkenntnis von Nebenklägern in „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 5. April 2016 ausgeführt: „Regelmäßig drängt auch in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die Aufklärungspflicht des Gerichts nicht dazu, Feststellungen zur Wahrnehmung des sich aus §  406eStPO ergebenden Akteneinsichtsrechts zu treffen.“ Rechtsanwalt Gubitz hält dies unter Bezugnahme auf die grundlegende Entscheidung des 1. Strafsenats aus dem Jahre 2000 zur Aussageanalyse (BGHSt 45, 167 ff.) für unzutreffend.