Nachdem ein in Dänemark tätiger Unternehmer sich über insgesamt 5 1/2 Monate zunächst in dänischer Auslieferungshaft und dann in deutscher Untersuchungshaft befunden hatte, hat das Landgericht Kiel den vom Amtsgericht Kiel erlassenen Haftbefehl mangels Fluchtgefahr aufgehoben. Die Partner Gubitz und Molkentin hatten eine Haftbeschwerde eingelegt und diese ausführlich begründet. In dem Verfahren geht es um einen angeblichen Umsatzsteuerschaden in Höhe von mehr als 5,8 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft  hatte die Fluchtgefahr allein aus der hohen Schadenssumme sowie gewissen Auslandskontakten herleiten wollen. Das Gericht hat sich der Argumentation der Verteidigung am Ende angeschlossen. Eine Fluchtgefahr ist auch in derart gelagerten Fällen nicht gegeben, wenn nachvollziehbare Gründe dafür sprechen, dass der Beschuldigte sich dennoch dem Verfahren nicht entziehen wird (LG Kiel, Az.: 5 Qs 11/13).