In einem Beitrag für das Magazin kammer online 03/2017 der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Dr. Molkentin einen Überblick über das sogenannte Unternehmensstrafrecht gegeben und dabei für die Verteidigung von Beschuldigten und Unternehmen zentrale Aspekte herausgearbeitet. Unter anderem geht es um die Sanktionen Geldbuße und Verfall sowie die auf den Verfall bezogenen strafprozessualen Sicherungsmaßnahmen.

Über die Neuordnung durch das voraussichtlich am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird einer der Partner noch gesondert informieren (u.a. wird künftig auch der Verfall als „Einziehung“ bezeichnet werden).