Das Landgericht Kiel hat nach annähernd 400 Hauptverhandlungstagen Ablehnungsgesuche der Verteidigung gegen ein Mitglied der 6. großen Strafkammer und einen Schöffen für begründet erklärt. Einer der Berufsrichter hatte während eines Zeitraumes von etwa 25 Minuten nach eigener Erklärung „zeitweilig in dienstlichen Unterlagen geblättert“.

Nach den erfolgreichen Ablehnungsgesuchen beider verbliebenen Angeklagten muss die Hauptverhandlung nun ausgesetzt werden. Damit hat ein unmögliches Verfahren endlich sein verdientes Ende gefunden. Dass nach so langer Verhandlungsdauer ein Ablehnungsgesuch erfolgreich ist, ist ein ganz außergewöhnlicher Vorgang, zumal wenn wie vorliegend die Mehrheit der mit dem Verfahren befassten Berufsrichter an dieser Entscheidung mitgewirkt hat.

Näheres siehe Presseerklärung Juli 2016.

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