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SMS-Chat-Prozess:

Gegenwärtig verteidige ich gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Molkentin einen der Angeklagten im sogenannten SMS-Chat-Prozess (z.B. SPIEGEL ONLINE vom 14.9.09) vor dem Landgericht Kiel.

Eine eingehende journalistische Prozessberichterstattung zu den einzelnen Verhandlungstagen ist bei Kiel211 zu finden.

Auf dieser Seite finden Sie eine fortlaufende Dokumentation wesentlicher Anträge und Erklärungen, sowie die dazu ergangenen Beschlüsse, teilweise kommentiert.

 

Vor der 6.Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel findet seit dem 17.September 2009 die Hauptverhandlung gegen insgesamt sechs an dem Betrieb von SMS-Chat-Diensten beteiligten Personen statt, denen laut Anklage in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft begangener gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft Kiel beziffert den Gesamtschaden auf 46.217.332,- Euro bei einer Zahl von 700.718 Geschädigten. Die Verteidigung bestreitet nicht nur die Richtigkeit dieser Angaben, sondern hegt starke Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit solcher sog. Mehrwertdienstleistungen.

Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 10.11.2004 in einem parallel gelagerten Fall, in der das Anbieten moderierter Chats für straflos gehalten wird

Antrag, dem seit über sieben Monate in Haft befindlichen Mandanten zu gestatten, die über 20.000 Seiten umfassende Akte nicht in Papier- sondern in digitaler Form durcharbeiten zu können - 10.7.09

Antrag nach Anklageerhebung, den Haftbefehl aufzuheben - 5.8.09

Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke und Dr. Michael Gubitz - Reaktion auf die Presserklärung der Staatsanwaltschaft Kiel - 11.8.09

Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den Mandanten durch Urteil - 17.9.09

Antrag der Verteidigung, auch dem Angeklagten selbst die Gelegenheit zu geben, die Chatprotokolle (91.000.000 Datensätze) einzusehen, bevor er sich zur Sache äußert - 21.9.09

Antrag an das Gericht, auf die Ablösung einer der beiden Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft hinzuwirken - 24.9.09

Entscheidung und Begründung des Gerichts, den Einstellungsantrag der Verteidigung vom 17.9.09 zurückzuweisen - 24.9.09

Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und Uwe Bartscher zum sog. SMS-Chat Verfahren - 24.9.09

Antrag auf Aussetzung der Verfahrens gegen den Mandanten - 08.10.09

Antrag, das Verfahren auszusetzen, weil wesentliche Aktenbestandteile im Umfang von mehreren tausend Seiten bislang der Verteidigung nur unter Aufsicht bekannt gemacht werden und daher beantragt wird, diese erst zu fotokopieren und der Verteidigung danach Akteneinsicht zu gewähren - 8.10.09

Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung des Antrags auf Einstellung des Verfahrens durch Urteil - 08.10.09

Ablehnung der Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit - 13.10.09

Stellungnahme der Verteidigung zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter, 15.10.09

Entscheidung über den Befangenheitsantrag vom 13.10.09 - 16.10.09

Gemeinsame Presseerklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, und Uwe Bartscher zum so genannten SMS-Chat-Verfahren - 14.12.2009

Ablehnung des Sachverständigen M wegen der Besorgnis der Befangenheit - 15.12.09

Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts, mit dem die weiter Haftfortdauer auch nach über einem Jahr Untersuchungshaft angeordnet wurde - 6.1.10

Das erste Urteil des Amtsgerichts Flensburg (vom 22.01.2010) in dieser Sache, mit welchem eine Mitarbeiterin wegen Beihilfe nach bereits einem kurzen Prozesstag zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Entscheidung beruht auf einem „Geständnis“ nach einer Absprache. Das damit ein Betrug zum Nachteil Abertausender Geschädigter und die Beihilfe zu einer Haupttat, deren Aufklärung bereits Monate in Anspruch nimmt, in wenigen Minuten geständnisfähig sein soll, wirft die Frage auf, ob es sich tatsächlich um ein rechtsstaatliches Verfahren gehandelt hat. Die verurteilte Mitarbeiterin wurde kurz danach vor dem Landgericht Kiel als Zeugin gehört. Sie hat wesentliche Teile ihres angeblichen Geständnisses nicht bestätigt

Kurzes Schreiben an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Rahmen der seinerzeitigen Haftbeschwerde (8.2.2010) mit dem nachgewiesen wurde, dass die Konstruktion des Anklagevorwurfes als „uneigentliches Organisationsdelikt“ verfehlt ist

Beschwerde vom 10.2.2010, um auch dem Angeklagten A. eine Einsicht in das Material zu ermöglichen, das vom Gericht nicht als „Akte“, sondern als „Asservate“ geführt wird

Erklärung des Kammervorsitzenden vom 8.2.2010, in der nach Aufforderung durch das Oberlandesgericht im Rahmen der laufenden Haftbeschwerde plötzlich eine neue, angeblich bereits ohnehin geplante Terminierung angekündigt wird

Stellungnahme der Veteidigung vom 12.2.2010 zur Erklärung des Kammervorsitzenden vom 8.2.2010

Zwei weitere Urteile des Amtsgerichts Flensburg (vom 12.3.2010 und vom 19.4.2010) gegen zwei Franchisenehmer. Die Urteile gleichen einander auch dort aufs Wort, wo die konkreten Umstände voneinander abweichen. Wiederum ist verblüffend, wie leicht offenbar die Aufklärung am Amtsgericht fällt, obwohl das Landgericht bereits monatelang Beweise erhebt. Beide Franchisenehmer wurden auch vom Landgericht Kiel vernommen. Auch sie haben wesentliche Teile Ihres „Geständnisses“ nicht bestätigt.

Einstellung des gegen den Mitangeklagten H. geführten Verfahrens am 6.5.2010

Beschluss der Kammer (18.5.2010) zur Vernehmung einer Zeugin, die entstanden ist, nachdem die Zeugin stundenlang grundlos von der Polizei festgehalten wurde

Haftbeschwerde der Verteidigung vom 15.6.2010, auf die hin der Angeklagte A. auf Anordnung des Oberlandesgerichts am 2.7.2010 nach einem Jahr und sieben Monaten gegen den Willen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist

Weitere (hoffentlich auch ohne die in Bezug genommene unsachliche Polemik der Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft verständliche) Stellungnahme der Verteidigung vom 30.06.2010im Rahmen der laufenden Haftbeschwerde

 

 

Prozess-dokumentation:

 

SMS-Chat-Prozess
LG Kiel
seit September 2009
Stand: August 2010

 

Prozess gegen Alexander Falk u.a.
LG Hamburg
2004 - 2008