Union und SPD wollen nach Medienberichten den Führerscheinentzug auch als Sanktion für Straftaten wie Diebstahl einführen. Bislang ist dies nur bei  bestimmten Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr möglich. Im Koalitionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz haben CDU, CSU und SPD die Formulierung festgehalten: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“

Rechtsanwalt Gubitz hat dazu am 21.11.2013 dem schleswig-holsteinischen Radiosender RSH ein kurzes Interview gegeben und vor allem auf die erhebliche Anzahl derjenigen Personen hingewiesen, die zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, später aber doch eine Freiheitsstrafe absitzen müssen, weil sie nicht zahlen können. Dieses Problem ließe sich durch alternative Strafmodelle entschärfen. Wenn man strafen wolle, sei das Nachdenken über intelligente Strafen nicht verkehrt.