Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltungsankündigung

In der Reihe “Sport und Recht” hat  Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes, Vorsitzender der DFL und Präsident von Borussia Dortmund, am 19. Januar 2012 an der Ruhr-Universität Bochum über das Thema “Gewalt in und um Fußballstadien” referiert.

Die Reihe wird dann am 2. Februar mit Vorträgen von Prof. Dr. Martin Nolte, Institut für Sportökonomie und Sportmanagement, Sporthochschule Köln, zum Thema “Staatliches Glückspielmonopol” und Prof. Dr. Gubitz  zum Thema “Schiedsrichterbestechung im Lichte des Strafrechts” fortgesetzt.

Verfahren gegen Uwe Schwenker

Am 26. Januar hat das Landgericht Kiel nach 19-tägiger Hauptverhandlung sein Urteil verkündet. Uwe Schwenker wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Die letzte Presseerklärung der Verteidigung vor dem Prozess war vom 6. September. Während der Hauptverhandlung wurden keine Presseerklärungen veröffentlicht.

Zur Vorgeschichte:

Am 29. Januar 2010 wurde die  Anklage erhoben. Die Verteidigung hat am 25. März 2010 einen ausführlichen Schriftsatz (Presseerklärung vom 6. April 2010), mit dem die Unschuld von Uwe Schwenker dargelegt wurde, an das Gericht gesendet.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel entschied am 12. Januar 2011, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage mit der gravierenden Änderung zuzulassen, dass ein Betrug nicht in Betracht kommt. Die Verteidigung hat bereits in einer Erklärung vom 13. Januar 2011 darauf hingewiesen, dass damit der schwerste Vorwurf ausgeräumt ist.

Ab dem 29. März 2011 sollten ursprünglich die verbliebenen Anschuldigungen am Landgericht Kiel aufgeklärt werden.

Vor Beginn des Prozesses sah sich die Verteidigung erneut gehalten, ihre Sichtweise der Dinge in einer Presseerklärung vom 22. März 2011 darzustellen.

Am 24. März wurde mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer schwer erkrankt sei und alle Hauptverhandlungstermine aufgehoben sind.

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Leitfaden Sportsponsoring und Strafrecht vorgelegt

Die Initiative Sportstandort Deutschland hat nach zweijähriger Bearbeitungszeit nun in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern einen Leitfaden “Hospitality und Strafrecht” vorgelegt: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/Sport/DatenundFakten/Hospitality_Strafrecht.pdf?__blob=publicationFile

Ob damit tatsächlich die juristische Beratungspraxis einfacher und klarer wird, darf bezweifelt werden, weil in allen kritischen Konstellationen die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung betont wird.