Am 26. Januar hat das Landgericht Kiel nach 19-tägiger Hauptverhandlung sein Urteil verkündet. Uwe Schwenker wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Die letzte Presseerklärung der Verteidigung vor dem Prozess war vom 6. September. Während der Hauptverhandlung wurden keine Presseerklärungen veröffentlicht.
Zur Vorgeschichte:
Am 29. Januar 2010 wurde die Anklage erhoben. Die Verteidigung hat am 25. März 2010 einen ausführlichen Schriftsatz (Presseerklärung vom 6. April 2010), mit dem die Unschuld von Uwe Schwenker dargelegt wurde, an das Gericht gesendet.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel entschied am 12. Januar 2011, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage mit der gravierenden Änderung zuzulassen, dass ein Betrug nicht in Betracht kommt. Die Verteidigung hat bereits in einer Erklärung vom 13. Januar 2011 darauf hingewiesen, dass damit der schwerste Vorwurf ausgeräumt ist.
Ab dem 29. März 2011 sollten ursprünglich die verbliebenen Anschuldigungen am Landgericht Kiel aufgeklärt werden.
Vor Beginn des Prozesses sah sich die Verteidigung erneut gehalten, ihre Sichtweise der Dinge in einer Presseerklärung vom 22. März 2011 darzustellen.
Am 24. März wurde mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer schwer erkrankt sei und alle Hauptverhandlungstermine aufgehoben sind.
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