Gemeinsam mit dem Hamburger Kollegen Rechtsanwalt John hat Rechtsanwalt Schaar einen Mandanten vor dem Amtsgericht Neumünster gegen den Vorwurf des Einbruchdiebstahls verteidigt. Der Mandant war angeklagt, im Februar 2015 gemeinsam mit mindesten zwei anderen Personen in eine Wohnung in Norderstedt eingebrochen zu sein. Dabei sollen laut Anklage Uhren, Schmuck und Bargeld im Wert von ca. 360.000 Euro erbeutet worden sein. Der Mandant war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung anhand von Fotos einer Überwachungskamera von einem Polizeibeamten als Täter benannt worden. Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes kam zu dem Ergebnis, dass die Bilder zu Identifizierungszwecken nur sehr eingeschränkt geeignet sind. Staatsanwaltschaft und Gericht folgten schließlich der Argumentation der Verteidigung, dass der Identifizierung durch den Polizeibeamten deshalb kein wesentlicher Beweiswert zukommt. Erst in der Hauptverhandlung hatte sich herausgestellt, dass der Beamte den Mandanten bei seiner vermeintlichen Identifizierung selbst nur von Fotos kannte. In der Folge sprach das Gericht den Mandanten frei.

Das Hamburger Abendblatt berichtete hier.