Rechtsanwalt Gubitz wird am 4. Juli auf der „13. NStZ-Jahrestagung 2014 – Neue Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht“ referieren: „Zum Verfall bei verbotenem faktischen Handeln – Für die begrenzende Funktion der Kondiktionsähnlichkeit des Verfalls“.

Der Tagungsprospekt bewirbt die Veranstaltung folgendermaßen:

 Auf der 13. NStZ-Jahrestagung bieten wir Ihnen wieder Top-Experten und das „Who is who“ des Wirtschaftsstrafrechts. Es erwarten Sie interessante Fachvorträge und spannende Diskussionen zu aktuellen Themen, die gerade für Sie als Praktiker von Bedeutung sind. Eröffnet wird die Tagung in diesem Jahr mit einem spannenden Vortrag zum Verständigungsgesetz von Prof. Herbert Landau, Richter des Bundesverfassungsgerichts. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit erfahrenen Kollegen und versierten Experten ins Gespräch zu kommen und knüpfen Sie wichtige Kontakte.“

 

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