Kanzlei Gubitz und Partner

Willkommen auf der Homepage der Kieler Kanzlei für Strafrecht Gubitz und Partner.

Prof. Dr. Gubitz ist Fachanwalt für Strafrecht, auch die Rechtsanwälte Schaar und Dr. Molkentin sind Strafverteidiger. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit gegen den Vorwurf strafbaren Handelns und ist ausschließlich auf Strafverteidigungen ausgerichtet, so dass Nebenklagen und sonstige Opfervertretungen nicht übernommen werden.

Die Spezialisierung auf das Strafrecht bezieht sich auf alle Teilbereiche, z.B.

· Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Betrug, Untreue, Korruption)
· Betäubungsmittelstrafsachen (z.B. Besitz von und Handel mit Drogen)
· Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag)
· Jugendstrafsachen (Verteidigung im Spannungsfeld zur Erziehung)
· Revisionsrecht (Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler)

und alle Stadien des Verfahrens

· Compliance (Beratung von Unternehmen zur Vermeidung von Straftaten)
· Ermittlungsverfahren (es gibt nur eine polizeiliche Ladung)
· Zwischenverfahren (eine Anklage ist erhoben)
· Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
· Rechtsmittelinstanz (ein Urteil ist ergangen, aber noch nicht rechtskräftig)
· Wiederaufnahme (in Ausnahmefällen gegen rechtskräftige Urteile möglich).

Darüber hinaus sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Gubitz und Schaar als Lehrbeauftragte für Vernehmungslehre an der Universität Kiel tätig und Prof. Dr. Gubitz auch als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Bochum.